Nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO "Sicherheit der Verarbeitung" müssen "personenbezogene Daten und der Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederhergestellt werden".
Außerdem wird gefordert, dass Datensicherungen sowie sämtliche andere "technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung regelmäßig überprüft, bewertet und evaluiert werden".
Evidenta ist seit 2018 für die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter ausgebildet und offizielles Mitglied des GDD.
Evidenta Leistungen im Bereich Datenschutz:
DSGVO • BDSG • Beratung
Dokumentation • Schulung
Audit • Vorfallreaktionsplan
Risikomanagement • Löschkonzept
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