DSGVO verpflichtet zur Datensicherung

Nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO "Sicherheit der Verarbeitung" müssen "personenbezogene Daten und der Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederhergestellt werden". 

Außerdem wird gefordert, dass Datensicherungen sowie sämtliche andere "technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung regelmäßig überprüft, bewertet und evaluiert werden". 

 

Evidenta ist seit 2018 für die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter ausgebildet und offizielles Mitglied des GDD.  

Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.

 

Evidenta Leistungen im Bereich Datenschutz:

DSGVO • BDSG • Beratung

Dokumentation • Schulung

Audit • Vorfallreaktionsplan

Risikomanagement • Löschkonzept

Externer Datenschutzbeauftragter

 
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